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Motiv_Headline_Entlastungsbeitrag

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben nach Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich, auch Entlastungsbetrag genannt.

Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag beantragen und für eine Haushaltshilfe nutzen.

Viele Pflegebedürftige werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Vielleicht befinden Sie sich selbst in dieser Situation und wissen, wie viel Energie und Zeit die häusliche Pflege erfordert. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit dem seit 2017 geltenden Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die Bedingungen für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen verbessert.

Ein wichtiger Bestandteil davon ist der sogenannte Entlastungsbetrag. Dieser soll pflegende Angehörige entlasten und gleichzeitig die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag und in der Pflege sozialer Kontakte fördern. Der monatliche Entlastungsbetrag kann für bestimmte unterstützende Leistungen als Erstattung genutzt werden.

Zu den häufig in Anspruch genommenen Betreuungs- und Entlastungsangeboten zählen zum Beispiel:

  • Hilfe im Haushalt, zum Beispiel Reinigung, Hilfe bei der Wäsche, Zimmerpflanzen bewässern oder andere Versorgung
  • Erledigung der Einkäufe
  • Begleitung außerhalb des Hauses, zum Beispiel bei Arztbesuchen, Behördengängen oder zu Konzerten
  • kleinere Gartenarbeiten wie Mähen

Das Entlastungsgeld nach Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Hier sind fünf einfache Schritte, die Ihnen weiterhelfen können:

  1. Informieren:
    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess.
  2. Antragsformular:
    Besorgen Sie sich das entsprechende Antragsformular. Dies kann oft online auf der Website Ihrer Pflegekasse heruntergeladen oder direkt bei der Pflegekasse angefordert werden.
  3. Dokumente:
    Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Dazu können Nachweise über die Pflegebedürftigkeit und eventuell Rechnungen oder Kostenvoranschläge für die vorgesehenen Entlastungsleistungen gehören.
  4. Einreichen:
    Reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Pflegekasse ein. Dies kann in der Regel per Post, Fax oder persönlich erfolgen.
  5. Bearbeitung:
    Warten Sie auf die Bearbeitung Ihres Antrags. Die Pflegekasse wird Ihren Antrag prüfen und Sie über die Bewilligung oder Ablehnung informieren.

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